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Kundeninformation Löschwassertechnik
08.12.2009

Trinkwasser ist Lebensmittel

Feuerlösch- und Löschwassereinrichtungen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und keine des häuslichen Gebrauchs. Sie dienen der Rettung und dem Schutz von Personen und der Brandbekämpfung.

Service LWT 2. Diese Anlagen werden in der Regel von den Brandschutzbehörden unter Bezugnahme auf das jeweils gültige Baurecht gefordert. Diese Anlagen führen in ihren Leitungssystemen Trink- oder Nichttrinkwasser.

LWT 2. Bei unmittelbarem (direkten) Anschluss an das Trinkwassernetz unterliegen sie besonderen hygienischen Anforderungen (siehe DIN 1988-6), um eine Qualitätseinbuße des Trinkwassers durch Stagnation zu vermeiden.

 

Wasserhygiene

Service LWT. Feuerlösch- und Brandschutzanlagen kommen während ihrer Lebensdauer nur im Brandfall oder bei der Instandhaltung zum Einsatz. Sind solche Anlagen permanent mit Wasser gefüllt und nicht in ausreichendem Maße durchflossen besteht die Gefahr, dass das Wasser verkeimt und hygienisch bedenklich wird.

Sind diese Anlagen mit der Trinkwasserversorgung direkt verbunden, stellen sie eine Gefahr für das Trinkwasser dar.

 

Trinkwasser ist Lebensmittel

 

Eine derartige Löschwasseranlage ist aus brandschutztechnischer Sicht in Ordnung, jedoch unter Hygiene-Gesichtspunkten gemäß DIN 1988-6 nicht mehr zulässig!

 

 

Zur Informations-Broschüre im pdf-Format:

 

Trinkwasser ist Lebensmittel

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