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Bundesverkehrsministerium stellt klar
20.08.2003

Prüffrist für GGVS-Feuerlöscher 2 Jahre

Gefahrgut. Die Fragestellung, ob vor dem 01.01.2003 beschaffte GGVS-Feuerlöscher nach der alten Regelung jährlich zu prüfen wären, so die fälschliche Interpretation der Übergangsregelung bis 2007, wurde durch das Bundesverkehrsministerium klargestellt:

Die Übergangsregelung bezieht sich nur auf die Ausrüstung, nicht aber auf die Wartungsfrist der Feuerlöscher, so dass alle GGVS-Feuerlöscher eindeutig seit 01.01.2003 spätestens alle zwei Jahre zu prüfen sind.

Für Feuerlöscher, die vor dem 01.01.2003 verkauft wurden, gilt: die Prüffrist der GGVS-Feuerlöscher verlängert sich nicht automatisch von einem auf zwei Jahre. Das vorgegebene, gekennzeichnete Datum der nächsten Prüfung ist deshalb unbedingt einzuhalten. Bei der termingerecht durchgeführten Prüfung erst, kann das Datum der nächsten, fälligen Prüfung auf 2 Jahre gekennzeichnet werden.

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